Grundsatzpapier
Mehr Transparenz
bei der Finanzierung
politisch tätiger NGOs!
Nichtregierungsorganisationen sind ein essenzieller und unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft. Sie setzen sich für eine Vielzahl gesellschaftlich relevanter Themen wie zum Beispiel den Umwelt- und Naturschutz, Bildung, Menschenrechte oder soziale Gerechtigkeit ein und sorgen als Watchdogs für Transparenz sowie die Einhaltung ethischer Standards. Zudem bieten sie eine Plattform für gesellschaftliches Engagement und ermöglichen es Bürgern, sich aktiv für ihre Interessen einzusetzen und so politische Entscheidungen zu beeinflussen.
In den vergangenen Jahren hat sich eine Vielzahl zivilgesellschaftlicher NGOs jedoch zu Gruppierungen entwickelt, die Vorfeldorganisationen politischer Parteien stark ähneln. Ihre Aktivitäten sind zu großen Teilen politisch motiviert und haben weitreichende Übereinstimmungen mit den Grundsatzprogrammen einzelner Parteien. Diese Entwicklung ist in zweierlei Hinsicht problematisch:
Erstens ist es gemeinnützigen Organisationen nur unter strengen Auflagen erlaubt, politisch tätig zu werden. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit muss grundsätzlich die Verwirklichung ihrer satzungsmäßigen Ziele stehen, die durch §52 Abs. 2 Abgabenordnung steuerbegünstigt gefördert werden. Ein Fokus auf tagesaktuelle Ereignisse oder gar Kampagnen, die primär das Ziel politischer Einflussnahme haben, sind nicht zulässig. In der Tagesarbeit verstoßen zahlreiche NGOs jedoch regelmäßig gegen diese Vorgaben. Von den Finanzbehörden werden sie dafür aber praktisch nie zur Rechenschaft gezogen – unter anderem auch deshalb, weil die Grenze zwischen erlaubter und unerlaubter politischer Arbeit fließend ist.
Zweitens finanziert sich eine Vielzahl politisch tätiger NGOs inzwischen auf eine Weise, die politischen Parteien explizit untersagt ist. Um Demokratie und politische Willensbildung zu schützen, schreiben das Grundgesetz (Art. 21, Abs. 1) sowie das Gesetz über die politischen Parteien (PartG) eindeutig vor, dass Parteien transparent Rechenschaft über die Herkunft ihrer Mittel und ihres Vermögens ablegen müssen. Ziel ist, zu verhindern, dass finanzkräftige Geldgeber aus dem In- oder Ausland versteckt Einfluss auf politische Entscheidungen in Deutschland nehmen. Entsprechend ist auch die Annahme ausländischer Spenden weitgehend untersagt.
Diese Verpflichtung gilt jedoch nur für politische Parteien. Private zivilgesellschaftliche Gruppen unterliegen hingegen bei ihrer Finanzierung nur geringen Transparenzpflichten, die ausschließlich vom Lobbyregister definiert werden, das jedoch nur für eine kleine Zahl für NGOs gilt. Auch eigene Selbstverpflichtungen wie zum Beispiel die der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) führen nicht zu ausreichend Transparenz.
Entsprechend lässt sich eine große Zahl politisch tätiger Organisationen ihre Aktivitäten inzwischen von Großspendern aus dem In- und Ausland finanzieren, ohne dass dies öffentlich immer nachvollziehbar wäre. Ein gutes Beispiel hierfür sind die beiden Hamburger Bürgerentscheide im Oktober 2025, wo sich jetzt herausstellte, dass die Kampagnen dafür mitnichten eine Graswurzelbewegung waren, sondern von lediglich etwa einem Dutzend Großspender finanziert wurden. Auch bedeutende NGOs wie Client Earth, Sea Watch, Hate Aid, Attac oder die Deutsche Umwelthilfe finanzieren sich zu großen Teile durch mächtige Unterstützer aus dem In- und Ausland. Wer diese sind, verschweigen die Organisationen in vielen Fällen. Über die Finanzierung derartiger zivilgesellschaftlicher Gruppen erhalten mächtige Kapitalgeber also die Möglichkeit, massiv Einfluss auf politische Prozesse und Entscheidungen in Deutschland zu nehmen oder gar einzelne Kandidaten bei Wahlen zu unterstützen, ohne ihre Identität preisgeben zu müssen.
Eines der prominentesten Beispiele für diese Vorgehensweise ist die Kampagnenorganisation Campact, die mit finanziellen Mitteln aus unbekannten Quellen ganz offen in Wahlkämpfe eingreift. Obwohl die Aktivisten angeben, “grundsätzlich parteipolitisch neutral” zu sein und Kandidaten “parteiübergreifend” unterstützen wollen, fördern sie seit Jahren Bewerber von SPD, Grünen und Linken bei Bundes- und Landtagswahlen – insgesamt mit mehreren hunderttausend Euro. Campact rechtfertigt seine finanzielle Unterstützung als „Demokratieverteidigung“ gegen Machtgewinne der AfD und sieht deshalb in dieser Strategie keine parteipolitische Arbeit. Von wem genau die Gelder für derartige Aktivitäten stammen, kommuniziert Campact grundsätzlich nicht.
Auch für dieses Jahr hat Campact angekündigt, massiven Einfluss auf die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nehmen zu wollen. Woher allerdings die fast drei Millionen Euro stammen, die die Aktivisten eingesammelt haben, darüber schweigt der Verein sich aus. Eine Organisation, die sonst gerne die Bedeutung von Transparenz betont, sagt also kein Wort zu der Frage, wer ihre geplanten Aktivitäten im Umfeld der Landtagswahlen im Osten finanziert.
Diese und viele weitere Beispiele zeigen: Eine Reihe namhafter NGOs greift, vergleichbar mit politischen Parteien, regelmäßig und gezielt in politische Entscheidungen oder gar Wahlkämpfe ein. Allerdings tun sie dies auf einem Weg, der Parteien streng verboten ist: Mit Mitteln in Millionenhöhe, über deren Herkunft sie keine oder nur sehr dürftige Rechenschaft ablegen.
Strategien gemeinnütziger sowie nicht gemeinnütziger Organisationen, die das Ziel haben, Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen, unterscheiden sich also. Gemein haben die Organisationen hingegen, dass sie kaum Rechenschaft über die Herkunft ihrer finanziellen Mittel ablegen müssen. Während Parteien aus guten Gründen strengen demokratischen und finanziellen Rechenschaftspflichten unterliegen, genießen NGOs – allen voran die nicht gemeinnützigen – einen großen, viel zu wenig regulierten Handlungsspielraum. Problematisch ist dies vor allem dann, wenn sie ähnliche Funktionen wie Parteien erfüllen. Staatliche Sonderrechte wie Fördermittel, Anhörungen, Kommissionssitze oder Verbandsklagerechte verschaffen ihnen erhebliche Macht, ohne dass sie jedoch vergleichbaren Pflichten unterworfen wären.
Die Initiative Transparente Demokratie fordert daher: